Fördermöglichkeiten der Kurse

 

Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit nach “WEGEBAU” von Kursteilnehmer*innen in einem Beschäftigungsverhältnis für zertifizierte Kurse

  • Fachkraft in Kindertageseinrichtungen
  • Qualifizierung zur KrippenpädagogIn
  • Fachkraft für Inklusion
  • Qualifizierte KiTa-Managementleitung
  • Fachkraft für Hort- und Schulkindpädagogik

Arbeitgeber/Träger stellen den Förderantrag.

Seit dem 01. Januar 2019 gilt das  Qualifizierungschancengesetz

Qualifizierungschancengesetz: Kern der Regelung ist, die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte zu verbessern, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind oder die eine berufliche Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Beschäftigte erhalten grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind. Der Ausbau der Förderung richtet sich auch an diejenigen, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Darüber hinaus wurden die Förderleistungen verbessert: Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten wurden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildung erweitert. Beides ist grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig von der Unternehmensgröße. 

Mehr Zuschüsse gibt es für:

  • Kleinstunternehmen (weniger als zehn Mitarbeiter): bis zu 100 Prozent Weiterbildungskosten und bis zu 75 Prozent Arbeitsentgelt während der Weiterbildung.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter): bis zu 50 Prozent Weiterbildungskosten und bis zu 50 Prozent Arbeitsentgelt während der Weiterbildung. Für Mitarbeiter ab 45 Jahren sowie für schwerbehinderte Menschen kann der Zuschuss zu den Weiterbildungskosten bis zu 100 Prozent betragen.
  • Größere Unternehmen (ab 250 Mitarbeitern): bis zu 25 Prozent Weiterbildungskosten und bis zu 25 Prozent Arbeitsentgelt während der Weiterbildung.

Bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen kann der Zuschuss zum Arbeitsentgelt bis zu 100 Prozent betragen.

Ansprechpartner/Infos:
Kostenfreie Hotline für Arbeitnehmer: 0800-4 5555 00
Kostenfreie Hotline für Arbeitgeber: 0800-4 5555 20
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.arbeitsagentur.de/ (Bitte links unten auf KURSNET klicken)

Weiterbildung ist mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt steuerlich absetzbar

Haben Sie die Absicht mittels eines Kurses

  • Kenntnisse Ihres bestehenden Berufes zu erweitern, zu erhalten oder Zusatzqualifikationen zu erwerben?
  • einen neuen Beruf zu erlernen oder auszuüben?
  • neue Berufsfelder zu erobern?

Dann können Sie die Kosten für den Lehrgang, die nötige Fachliteratur, Fahrt- und Reisekosten und auch die Arbeitsmittel steuerlich als Werbungskosten beim Finanzamt geltend machen.
Es sind nur die Kosten absetzbar, die von Ihnen selbst getragen und nicht vom Arbeitgeber erstattet wurden.

Lindenweg 4
84518 Garching a. d. Alz
Fon 08634 627 22 32

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